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RG, 26.02.1915 - V 1022/14 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
1. Unter welchen Voraussetzungen sind Zeugen teilweise beeidigt, teilweise unbeeidigt zu vernehmen? 2. Unterschied zwischen Beweisanträgen und Beweisanregungen. Bedarf es zur Ablehnung von Beweisanregungen eines Gerichtsbeschlusses? 3. Ist die Zulässigkeit des Verlesens ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 49, 359
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 25.02.1955 - 2 StR 454/54
Rechtsmittel
Sie hätte erwägen müssen, dass bei verschiedenen strafbaren Handlungen, die von dem Angeklagten und dem Zeugen oder doch unter dessen Mitwirkung begangen worden sind, diese Taten trotz ihres selbständigen Charakters in innerem Zusammenhang miteinander stehen können derart, dass die Voraussetzungen der Nichtvereidigung des Zeugen nach § 60 Nr. 3 StPO in vollem Umfange zu bejahen sind (RGSt 11, 1; 49, 359; BGH NJW 1952, 1103 [BGH 10.07.1952 - 5 StR 324/52]). - BGH, 03.12.1953 - 4 StR 563/53
Rechtsmittel
Die Rüge, daß durch Vereidigung des Zeugen He. die Vorschrift des § 60 Nr. 3 StPO verletzt worden sei, greift hier nicht ein, weil He. in diesem Falle nur als Verletzter, nicht aber als an der Straftat Beteiligter in Betracht kam, Gemäß § 61 Nr. 2 StPO stand es daher im Ermessen des Gerichts, den Zeugen hinsichtlich seiner diesen Fall betreffenden Bekundung zu vereidigen (vgl RGSt 49, 359). - BGH, 15.06.1954 - 2 StR 108/54
Rechtsmittel
Da diese Straftat mit dem Vergehen der Steuerhinterziehung in keinem inneren, sachlichen Zussammenhang steht, war die Frage der Vereidigung des Zeugen für beide Straftaten gesondert zu beantworten (RGSt 49, 359).